Medizinrecht
Im Medizinrecht geht es um unser wertvollstes Gut - unsere Gesundheit. Hier werden wir sowohl für Ärzte - die für den Erhalt unserer Gesundheit sorgen - als auch für Patienten tätig:
Wir beraten und vertreten Ärzte, wenn es um ihre kassenärztliche Zulassung geht, um die geltend Machung von Honoraransprüchen, bei der Gestaltung von Praxisverträgen oder auch, wenn Sie von Patienten aufgrund eines eventuellen Behandlungsfehlers regresspflichtig gemacht werden sollen.
Patienten finden bei uns Rat und Unterstützung bei Problemen mit ihren Krankenkassen, z.B. wenn es um die Übernahme von Behandlungskosten geht oder wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind.
Hier werden wir für Sie tätig:
- Beratung und Vertretung von Krankenhausträgern, Ärzten und Zahnärzten
- Kassenarztrecht (einschl. Zulassung), Honoraransprüche, Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Berufsrecht von Ärzten und Zahnärzten
- Gestaltung von Praxisverträgen bei Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Praxisveräußerung und Praxiskauf
- Anstellungsverträge für Ärzte
- Arzthaftung bei Behandlungsfehlern
- Abwehr strafrechtlicher Sanktionen gegen Ärzte
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