Kapitalanlagerecht
Viele Menschen, die sich für eine langfristige Vermögensbildung entscheiden, greifen auf Kapitalanlagen zurück. Manchmal werden die Hoffnungen des Anlegers enttäuscht und er verliert Geld. In vielen Fällen kann der Anleger dann seine Rechte auf Schadensersatz geltend machen.
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Bereich der Kapitalanlage können Sie vornehmlich nur durch juristischen Beistand erreichen.
Bei der Vermögensanlage lassen sich viele Anleger von ihrer Bank oder einem Vermögensberater beraten. Resultiert der entstandene Schaden aus einer falschen Beratung, muss die beratende Institution für den Schadensersatz aufkommen.
Es ist aber auch möglich das Unternehmen haftbar zu machen, wenn der so genannte Emissionsprospekt Fehler enthält. Eine Schadensersatzklage ist ebenfalls erfolgsversprechend, wenn dem Unternehmensvorstand Betrug nachgewiesen werden kann, weil in Unternehmensmitteilungen manipuliert wurde.
Unterschiedliche Sachverhalte erfordern dabei unterschiedliche Maßnahmen. Wir betreuen Sie im Rahmen eines Individualmandats oder Sammelverfahrens. Stellen wir fest, dass es auch andere Betroffene gibt, werden wir ein Sammelverfahren organisieren, um so den einzelnen Mandanten durch diese Gemeinschaft zu stärken. Ihr Vorteil - auf diese Weise minimieren sich die Anwalts- und Prozesskosten erheblich.
Vertrauen Sie auf unsere Flexibilität in Ihrer Angelegenheit. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Beratungsfehler Ihres Anlageberaters
- Fehlerhafte Ausführung von Orders
- Prospekthaftung
- Fehlverhalten von Unternehmensvorständen, z.B. unrichtige ad hoc Mitteilungen
- Sammelklagen
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