Grundstücks- und Immobilienrecht
Der Kauf oder Verkauf, das Mieten oder Vermieten, die Finanzierung sowie Planung und Errichtung von Bauvorhaben werfen zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragestellungen auf, die eine rechtliche Beratung nach unserer Erfahrung unabdingbar werden lässt.
Wir beraten und vertreten bei der Gestaltung von Bauverträgen für Auftraggeber, Generalunternehmer, Projektsteuerer im zivilen Baurecht bis zu öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Dies erfolgt sowohl baubegleitend als auch im Bauprozess, in Schlichtungs- oder Schiedsverfahren.
Insbesondere auf folgenden Gebieten werden wir für Sie tätig:
- Architekten-, Bau- und Grundstücksrecht / Vergaberechtrecht
- Vertragsgestaltung im Baurecht einschl. VOB
- Bauträgerverträge
- Generalunternehmerverträge
- Arbeitsgemeinschaftsverträge (Arge)
- Bauverträge
- Projektierungsverträge
- Baubegleitende Rechtsberatung (u.a. Leistungskontrolle, Abnahme, Beweissicherung)
- Verfolgung von Werklohnansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Architektenrecht (einschl. Beratung HOAI), Durchsetzung des Honoraranspruchs und Architektenhaftung
- Ingenieurrecht
- Grundstücksverträge
- Probleme des Wohneigentums und des gewerblichen Teileigentums
- Beratung und Vertretung in Vergabeverfahren
- Mietrecht
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