Gesellschafts- und Handelsrecht
Das Gesellschafts- und Handelsrecht ist für jeden Unternehmer wichtig, egal ob es sich um einen alten Hasen oder einen Existenzgründer handelt. Wir beraten beide, denn als Unternehmer müssen Sie heute mehr denn je "gewappnet" sein - gegen die Konkurrenz, gegen die oft unternehmerunfreundliche Gesetzgebung und letztendlich gegen Störungen durch Ihre eigenen Mitarbeiter.
Die falsche Wahl bei der Gesellschaftsform, unwirksame Vertragsklauseln, falsche Mängelrügen, unlauterer Wettbewerb, Nachzahlungen oder gar Geldbußen wegen unkorrekten Sozialabgaben, verlorene Kündigungsschutzklagen... Dies sind nur einige wenige Beispiel aus dem Geschäftsalltag, wie sie Unternehmern in Deutschland täglich begegnen.
Nicht selten kann all das zu hohen finanziellen Verlusten.
Hier werden wir für Sie tätig:
- Handelsrecht und Gesellschaftsrecht mit seiner Wirkung auf den gesamten Geschäftsbereich eines jeden Unternehmens.
- Die Wahl der Unternehmensform im Hinblick auf Haftung, Steuer, Kapitalbeschaffung, Arbeitsrecht, Organisation und Rentabilität.
- Rechte der Gesellschafter gegenüber der jeweiligen Gesellschaft, gegenüber anderen Gesellschaftern oder Gesellschaftsgruppen.
- GmbH-Recht. Rechte, Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers.
- Krisenmanagement, Insolvenzberatung, Gläubigerschutz, Unternehmenssicherung, Unternehmersicherung.
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Handelsgeschäften
sowie Beratung auf den Gebieten:
- Handelskauf
- Gewährleistung
- Leistungsstörungen
- Garantie
- Produkthaftung, Produzentenhaftung
- Speditions- und Frachtrecht
- Nationale und internationale Probleme des Handelsrechts
- Inkasso
- Maklerrecht
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