Bankrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Bank- und Finanzierungsgeschäften und beraten Sie bei der Vermeidung und Ausräumung von Problemfeldern rund ums Bankrecht. Dabei werden wir im Bereich der Einlagen und Kreditgeschäfte im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaften und Bürgschaftsrecht, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig.
Im Verhältnis zu Banken prüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kontokorrentverhältnisse wie auch Wertpapier-, Effekten-, Emissions- und Investmentgeschäfte. Wir beraten im Kapitalanlagerecht und vertreten hier auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen weltweit.
Insbesondere auf folgenden Gebieten werden wir für Sie tätig:
- Prüfung von Bankverträgen
- Kreditsicherungsrecht (Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken)
- Kreditabwicklung und Verwertung von Sicherheiten
- Durchführung/Abwehr der Zwangsvollstreckung
- Gläubiger- und Schuldnerberatung in der wirtschaftlichen Krise
- Wertpapierrecht
- Scheck- und Wechselrecht
- Regressansprüche im Zusammenhang mit Anlageberatung
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