Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht treffen die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufeinander.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung von allen Verträgen rund um das Thema Arbeit und vertreten Sie z. B. bei Streitigkeiten aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wegen Lohnnachforderungen, Forderungen nach Änderung der Arbeitsverhältnisse und vielem mehr.
In diesen Bereichen werden wir gerne für Sie tätig:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, u. a.
- Wettbewerbsverbote
- Befristungsabreden
- Handelsvertreterrecht
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Führungskräften und Arbeitnehmern in allen Fragen bei:
- Begründung
- Abwicklung und
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, Aufhebungsverträge)
- Änderung der Arbeitsbedingungen, Änderungskündigungen und Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
- Betriebsübernahmen, Betriebsschließungen, Rationalisierungsmaßnahmen
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