AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

AGB der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach

§ 1 Allgemeines
Das Mandat kommt mit der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach, Birkental 17, 67098 Bad Dürkheim, zustande. Anwälte dieser Kanzlei bearbeiten das Mandat selbstständig oder gemeinsam mit kooperierenden Rechtsanwälten, denen entsprechende Untervollmacht erteilt wird. Zur Erteilung solcher Untervollmachten ist die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach berechtigt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Beratungsvertrag kommt - soweit im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden - regelmäßig zustande

  • bei der Beratung per E-Mail durch: (a) Absendung der Mandanten-Anfrage an Anwaltskanzlei Werner-Nalbach und (b) Absendung der entsprechenden Eingangs-Bestätigung durch die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach an den Mandanten;
  • bei Inkasso-Aufträgen: entsprechend;
  • bei der Beratung per Telefon durch: Anruf über eine der angegebenen Telefonnummern der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach-Hotline.

Für den Fall, dass sich in einer Sache beide Seiten unabhängig voneinander an die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach wenden (Kollision), behält sich die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach vor, lediglich mit einer dieser Parteien ein Mandatsverhältnis zu begründen.

(2) Die Anwaltskanzlei Werner- Nalbach behält sich vor, das Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wird die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach Mandate ablehnen, die die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach im Rahmen einer jeweils durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsprüfung unwirtschaftlich erscheinen. Dies gilt auch für Inkasso-Aufträge. Bei Inkasso-Aufträgen liegt Unwirtschaftlichkeit insbesondere dann vor, wenn die beizutreibende Forderung von der Gegenseite bestritten wird. Die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach wird jedoch in der Regel anbieten, derartige Fälle als reguläres Mandat zu übernehmen, das nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet wird. Die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach kann das Mandat zu jeder Zeit niederlegen.

§ 3 Vergütung
(1) Die Anwaltskanzlei orientiert seine Vergütung grundsätzlich an den gesetzlichen Vorschriften, also insbesondere an denen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Anderes gilt nur, wenn die Parteien entsprechende einzelvertragliche Regelungen ausdrücklich getroffen haben. Betrifft eine Erstanfrage lediglich die voraussichtliche Höhe des Honorars, entstehen dem Mandanten keine Kosten.

(2) Im Falle einer telefonischen Beratung gelten immer die angegebenen Minuten-Endpreise.

(3) a. Bei Inkasso-Mandaten werden grundsätzlich der Gegenseite die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG in Rechnung gestellt. Können diese Gebühren bei der Gegenseite nicht beigetrieben werden, sind sie vom Mandanten nur zu tragen, wenn sich herausstellt, dass die Forderung bereits bei Zustandekommen des Mandats unbegründet oder bestritten war. In Fällen, in denen sich der Mandant und die gegnerische Partei nach vorausgegangener anwaltlicher Mahnung einigen, trägt der Mandant die entspr. gesetzlichen Gebühren nach dem RVG; in diesem Fall wird die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach die nach dem RVG gegebenenfalls anfallende Einigungsgebühr nicht geltend machen.

b. Zahlt die gegnerische Partei nach vorausgegangener anwaltlicher Mahnung nur einen Teilbetrag, wird dieser zunächst auf die Rechtsanwalts-Vergütung und die sonstigen Kosten, dann auf ggf. geltend gemachte Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach hält sich strikt an sämtliche gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften zur Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten werden eingehalten.

(2) Mandanten der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach ist bekannt, dass es aufgrund der besonderen technologischen Struktur des Internets möglich ist, dass Dritte, die nicht mit der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach verbunden oder sonst wie ermächtigt sind, Regeln des Datenschutzes verletzen; dies insbesondere im Zusammenhang mit der Versendung von E-Mails. Die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach wird - soweit dies technisch möglich ist -, entsprechende Sicherheitsmechanismen installieren, um einen Missbrauch zu verhindern, eine entsprechende Gewähr besteht aber nicht. Grundsätzlich gilt deshalb: Sollte der Mandant unverschlüsselte Nachrichten versenden, kann die Anwaltskanzlei Werner-Nalbach in gleicher Art und Weise antworten; werden vom Mandanten Verschlüsselungstechniken eingesetzt und soll dies auch auf Seiten von der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach geschehen, ist dies im Vorfeld mit der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach ausdrücklich abzuklären.

§ 5 Haftung
Ziel der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach ist es, einwandfreien und unmissverständlichen Rechtsrat zu erteilen. In Fällen, in denen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit dennoch falsche Auskünfte erteilt werden, ist die Haftung begrenzt auf einen Betrag in Höhe von EUR 1 Million (EUR eine Million), § 51 a Abs. 1 BRAO. Für Anwälte der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach besteht insoweit jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 1 Million (EUR eine Million). Erteilt ein Berufsträger der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach fahrlässig eine Falschauskunft und führt dies beim Mandanten zu einem Schaden, haftet der Anwalt lediglich bis zu dieser Deckungsobergrenze (EUR eine Million).

§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist Bad Dürkheim, als Sitz der Anwaltskanzlei Werner-Nalbach. Handelt es sich bei dem Mandanten um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Bad Dürkheim vereinbart.

(3) Der Anwaltskanzlei Werner- Nalbach ist es aus berufsrechtlichen Gründen untersagt, anonyme Rechtsberatung zu erteilen. Notwendig ist deshalb, dass der Mandant bei jeder Anfrage seine komplette Adresse (Name/Firma/Wohnort/Sitz/Straße) benennt.

     
 
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Anwaltskanzlei Werner-Nalbach . Birkental 17 . 67098 Bad Dürkheim . Tel. 06322/94 15-29 . Fax 06322/94 15-28 . kontakt@alles-recht.de